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Gesetzestext Gesetzestext

Rechtliche Aspekte zu Leitkegeln

In diesem Video erfahren Sie die wissenswerten Grundlagen für den Einsatz von Leitkegeln bei Arbeitsstellen an Straßen.

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In diesem Kapitel erfahren Sie die wissenswerten Grundlagen, für den Einsatz von Leitkegeln bei Arbeitsstellen an Straßen.

Leitkegel verbieten gemäß § 43 Abs. 3 Satz 2 StVO, sowie dem Ge- oder Verbot zu lfd. Nr. 1 bis 7 in der Anlage 4 StVO, das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche

Sie haben gegenüber Fußgängern, keinerlei rechtliche Wirkung und stellen für diese folglich keine rechtswirksame Absperrung dar. Deshalb sind Sie insbesondere auf Gehwegen nicht anordnungsfähig.

Absperrungen für Fußgänger können verkehrsrechtlich gesehen, nur durch Absperrschrankengitter realisiert werden, und zwar unabhängig davon, ob eine Absturzgefahr besteht oder nicht.

Nach StVO § 43 Absatz 3 gehören die Leitkegel zu den Verkehrseinrichtungen.

Die Qualitätsmerkmale regeln die Technischen Liefer- und Prüfbedingungen Sicherung an Arbeitsstellen an Straßen (TLP-SA).

Verkehrsmittel Verkehrseinrichtung

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➔ Allgemeines (ab 0:00)➔ Gesetzliche Grundlagen (ab 0:36)➔ Verkehrszeichenbild (ab 1:03)➔ Aufstellregeln (ab 1:56)

Leitkegel

Nach Straßenverkehrsordnung § 43 Abs. 3, gehören Leitkegel zu den Verkehrseinrichtungen.

Leitkegel verbieten gemäß § 43 Abs. 3 der StVO, dass Befahren der dahinterliegenden Verkehrsfläche.

Auf Gehwegen dürfen Leitkegel nur eingesetzt werden, wenn es sich um Arbeitsstellen ohne größere Gefahrensicherung handelt, wie zum Beispiel bei Aufgrabungen.

Einsatzort 

Fahrbahnbereich, Geh- und Radwege, zur Absicherung von Hindernissen (Leitern, offene Türen...)
nicht zugelassen: z.B. bei Absicherungen von Aufgrabungen und offenen Schächten

Einsatzzeit

Kurzzeit bei Tageslicht,
nicht zugelassen: Nachts, mehrere Tage oder sogar Wochen

Form und Material

Voll retroreflektierende Leitkegel (RA2 Folie) Ausnahme: Leitkegel mit 300 mm Bauhöhe.
5 rot-weiße Ringe (Höhe jeweils 5,5 cm)

Tag

Tag

Nacht

Baugrößen

1000 mm VZ 610-43 

für den Einsatz im Schienenbereich

750 mm VZ 610-42

für den Bereich Autobahnen

500 mm VZ 610-41

für den Bereich Innerorts- und Landstraßen

300 mm VZ 610-40

für den Einsatz bei Markierungsarbeiten

Aufstellentfernungen

Die wesentlichen Aufstellentfernungen in Längsrichtungen:

Bereich Aufstellentfernungen
Innerortstraßen max. 9 m
Im Kreisverkehr max. 2 m (Verziehungsmaß von 1:2)
Außerortsstraßen max. 12 m (Verziehungsmaß von 1:3)
Autobahnen max. 18 m

In Kurvenbereichen ist der Abstand so zu wählen, dass im Kurvenverlauf und in der Fahrbewegung immer ein Leitkegel sichtbar ist. 

Zusätzliche Informationen

Der Einsatz der Leitkegel wird durch den Regelplan, oder durch den Verkehrszeichenplan bestimmt.

Auf Leitkegel VZ 610-42 und -43 sind bei Dunkelheit sowie schlechter Sicht nur auf Landstraßen und innerhalb geschlossener Ortschaften Warnleuchten, mit gelbem Blinklicht in blitzender Ausführung (WL 4 oder WL 5) zulässig.

Bei den Leitkegeln dürfen, wenn allein die retroreflektierenden Flächen des Leitkegels beschädigt oder infolge Alterung nicht mehr voll wirksam sind, durch neue Folien ersetzt werden.

Wenn Leitkegel durch Gebrauch beschädigt und älter als 5 Jahre sind, dürfen sie nicht, durch Aufbringung von retroreflektierender Folie, wieder gebrauchsfähig gemacht werden.

Werden Leitkegel zur Gestaltung einer spitzwinkligen Querabsperrung eingesetzt, sind die gleichen Maße anzuwenden, wie sie für Leitbaken gelten. Innerorts beträgt das Verschwenkungsmaß etwa 1:1 bis 1:2, außerorts 1:3. Querabsperrungen, an denen der Verkehr, ohne anzuhalten vorbeigeführt wird, also reine Verschwenkungen einzelner oder mehrerer Fahrstreifen, werden innerorts und auf Landstraßen einheitlich im Verhältnis 1:10 ausgeführt, um den fahrdynamischen Anforderungen gerecht zu werden (z.B. Regelplan C II/5).

Genau wie bei Leitbaken sind auch für Leitkegel maximale Querabstände definiert, die zusammen mit dem Verschwenkungsmaß die Anzahl der Leitkegel vorgeben.

Beispiel Regelplan C II/5: Die beiden Verschwenkungen, sind im Verhältnis 1:10 auszuführen. Bei einer typischen Fahrbahnstreifenbreite von 3,50 bis 4,00 m, ergibt sich somit eine Aufbaulänge von etwa 35 bis 40 m, je nach Verschwenkung. Sind die Fahrstreifen breiter, ergeben sich für die Länge der Querabsperrung natürlich größere Werte.

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Zusammenfassung Zusammenfassung

  • Leitkegel, sind Verkehrseinrichtungen für Arbeitsstellen von kürzerer Dauer
  • Im Geltungsbereich der StVO, müssen Leitkegel voll retroreflektierend sein
  • Als zusätzliche Vorwarnung, kann ein Blitzlicht in blinkender Ausstattung verwendet werden
  • Sie dienen zur Längsabsicherung auf allen Straßen und als Querabsperrung außerhalb von Autobahnen
zur Lektionsprüfung

Lektionsprüfung

#1

Welche Farben haben Leitkegel?

#2

Bild zu Frage 3

Ist diese Sicherung eines Schachts zulässig??

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